Überlassung und Vermietung der universitätseigenen Sportstätten

1. Entgeltfreie Überlassung

Die Sportstätten der Universität Greifswald können für besondere Zwecke im Rahmen der geltenden Ordnung entgeldfrei zur Verfügung gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen dazu an: kursplanung(at)uni-greifswald.de

2. Vermietung

Im Kern sind zwei Arten der Vermietung möglich:

  • Kurzzeitvermietung (umsatzsteuerpflichtig), z.B. für einzelne oder wenige Termine (Sportevent, privates Training, Feiern) oder
  • Langzeitvermietung (umsatzsteuerbefreit), welche ab einem Zeitraum von 6 Monaten greift

Für eine Vermietung ist i.d.R. ein Mietvertrag nötig. Wenden Sie sich bei Vermietungsanfragen bitte frühzeitig (mind. zwei Wochen im Vorraus) an kursplanung(at)uni-greifswald.de.