Häufig gestellte Fragen von Teilnehmenden

Übungsleitende finden Informationen unter "Der Hochschulsport" -> "Für Übungsleitende"

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierende und Bedienstete der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sowie Studierende anderer Hochschulen. Bei ausreichend angebotenen Plätzen können auch Externe z. B. ehemalige Mitarbeiter*innen und Alumni am Hochschulsport teilnehmen.

Zu welcher Statusgruppe gehöre ich?

Statusgruppe 1: Studierende der Universität Greifswald, Promotionsstudenten*innen

Statusgruppe 2: Beschäftigte der Universität Greifswald und der Universitätmedizin Greifswald

Statusgruppe 3: Externe: Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen angehören – folgend Externe genannt. Dazu gehören Studierende anderer Hochschulen, Beschäftigte der kooperierenden außeruniversitären Einrichtungen der Universität Greifswald, Beschäftigte von An-Instituten, Beschäftigte des Studentenwerkes Greifswald, Beschäftigte von Hochschulen anderer Bundesländer, Gasthörer*innen der Universität Greifswald

Welche Daten benötige ich für die Online-Einschreibung?

Für die Online-Einschreibung benötigst du:

  • Name
  • Adresse
  • Matrikelnummer oder dienstliche Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • IBAN
Bin ich beim Hochschulsport versichert?

Studierende und Angestellte sind bei angeleiteten Sportkursen des Hochschulsports über die Unfallkasse M-V versichert. Bei Wettkampfveranstaltungen wie der Uni-Ligen, bei freien Spielkurse und den Flats z.B. für das Fitnessstudio oder die Halle besteht keine Versicherungsschutz über die Unfallkasse M-V. Betriebsfremde und Beamtinnen/Beamte unterliegen nicht diesem allgemeinen Versicherungsschutz.

Externe sind, auch wenn sie ordentlich in einem Hochschulsportkurs eingeschrieben sind, nicht über die Unfallkasse M-V versichert. In diesem Fall sollte die gesetzliche oder private Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern.

Gibt es weitere Richtlinien hinsichtlich Unfällen und Versicherungen?

Unfallbelehrung für Teilnehmer*innen des Hochschulsports Greifswald

1. Versicherungsschutz im Hochschulsport

a) Unfallschutz besteht für alle Studierende und Mitarbeitende (außer Beamtinnen/Beamten) bei ausgeschriebenen Kursen und Veranstaltungen des Hochschulsports der Universität Greifswald. Teilnehmende der Uni-Liga oder sonstigen Wettkämpfen sind aufgrund des Wettkampfcharakters nicht über die Unfallkasse M-V versichert.

b) Externe Teilnehmende sind nicht versichert.

Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern.

c) Versicherungsträger des Hochschulsports der Universität Greifswald ist die Unfallkasse M-V.

d) Unfallbetroffene sind persönlich für die Meldung im Büro des Hochschulsports verantwortlich. Die Meldung muss innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Auf unserer Internetseite findet ihr ein Formular für die Meldung.

2. Rauch- und Alkoholverbot besteht in allen Sporteinrichtungen und auf allen Sportanlagen.

Weiterhin sind Glasflaschen verboten. Die Sportstätten sind mit angemessenen und sauberen Schuhen sowie Ausrüstung zu benutzen.

3. Haftungsausschluss

Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsgründe gegen die Universität oder ihre Bediensteten über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Die Nutzung aller durch das Programm des Hochschulsports ausgewiesenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder das Land noch die Universität haften für Unfälle oder Schäden irgendwelcher Art, für Diebstähle, etc.

Ist ein Probetraining bzw. eine Schnupperstunde möglich?

Nein. Ein Probetraining bzw. eine Schnupperstunde ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Nur angemeldete Personen können an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen.

Was passiert bei Absage oder Ausfall von Kursen?

Ein kurzfristiger Ausfall von Kursstunden (z.B. wegen Krankheit der Kursleiterin/des Kursleiters) verpflichtet den Hochschulsport nicht zum Nachholen der Kursstunde bzw. zur Rückzahlung von anteiligen Kursgebühren. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt nur, wenn der Kurs nicht zustande kommt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Kurse.

Fallen einzelne Kurstermine aus, beispielsweise wegen Krankheit des Übungsleitenden, kann eine vertretende Person den Kurs durchführen oder der Kursleitenden versucht in Absprache mit dem Hochschulsport Nachholtermine anzubieten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nachholtermine.

Ausfall von Sportkursen ohne Anspruch auf Ersatzleistung:

  • wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt,
  • wenn die Kursleitung verhindert ist und keine qualifizierte Vertretung zur Verfügung steht
  • bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • wenn die jeweilige Sportstätte durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
  • auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
  • im Falle höherer Gewalt.
Wie funktioniert die Warteliste?

Ist ein Kurs ausgebucht, besteht die Möglichkeit, sich mit der E-Mail-Adresse in die „Warteliste“ einzuschreiben und sich somit im Benachrichtigungsservice des Hochschulsports zu registrieren. Sobald ein Platz in dem gewünschten Kurs frei wird, werden alle Personen auf der Warteliste zeitgleich darüber per E-Mail informiert. Die Person, die die erste Buchung vornimmt, erhält den freien Kursplatz.

Ich habe die Online-Einschreibung verpasst, gibt es noch eine Chance auf Teilnahme?
  • Siehe Warteliste
  • Restplätze findet ihr im Sportkursangebot unter dem Link „Restplätze“. Die freien Plätz sind online buchbar. (siehe auch "Welche Daten benötige ich für die Online-Einschreibung?").
Wie kann ich Kontakt zum Übungsleiter aufnehmen?

Ihr könnt über da Kontaktformular eine E-Mail an Kursleitende senden. Klickt dafür beim jeweiligen Kurs auf den Namen der*des Kursleitenden. Aus Gründen des Datenschutzes können die E-Mail-Adressen der Kursleitenden nicht an Teilnehmer*innen herausgegeben werden.

Sollte das Kontaktformular nicht funktionieren, sendet bitte eine E-Mail an hochschulsport@uni-greifswald.de. Diese wird dann an die jeweiligen Trainer*innen weitergeleitet.

Ist eine Bezuschussung durch Krankenkassen möglich?

Unsere Kurse entsprechen in Terminzahl und Kursdauer nicht den geforderten Standards der Krankenkassen. Daher ist ein Antrag auf Bezuschussung nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Kurse.

Was passiert wenn man die Anmeldebestätigung verloren hat/ nicht ausgedruckt hat?

Die Teilnahmebestätigung wird als HTML-Seite – also Internetseite – angezeigt. Dieses Format lässt sich auf jedem Computer abspeichern, ausdrucken und versenden und benötigt keine zusätzliche Software. Falls die Bestätigung nicht mehr vorliegt, kann man sich per Mail an das Sekretariat des Hochschulsports wenden. Dieses wird eine neue Teilnahmebestätigung zusenden.

Weiterhin ist das Vorzeigen der Anmeldebestätigung beim Übungsleitenden per Handy möglich.

Was passiert, wenn man an einem Termin der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen kann?

Dieser Umstand obliegt der persönlichen Entscheidung und begründet keinen Erstattungsanspruch.

Wie sind meine persönlichen Daten gesichert?

Der Hochschulsport Greifswald verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur in dem für den jeweiligen Vertrag erforderlichen Umfang sowie unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Kontodaten werden bis zur Abbuchung gespeichert. Bei Kursbuchung im neuen Zeitraum müssen diese neu eingegeben werden.

Wenn noch Fragen unbeantwortet geblieben sind, kann man sich gern an das Büro des Hochschulsports Greifswald wenden (hochschulsport@uni-greifswald.de).