Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht

Die Transformation des Energie-, Wirtschafts-, Gesundheits- und Gesellschaftssystems hin zu einem klimaneutralen und nachhaltigen System stellt eine aktuell bestehende Herausforderung für die Politik dar. Zudem hat die Covid-19-Pandemie offenbart, dass Gesundheitsschutz eine globale Herausforderung ist und auf Dauer eine planetare Gesundheit erfordert. Das führt dazu, dass Gesundheits- und Umweltschutz gemeinsam gedacht werden müssen.

Beide Herausforderungen können wiederum ohne Digitalisierung und des Einsatzes künstlicher Intelligenz kaum gelingen. Um ihre Bewältigung weder ausschließlich künftigen Generationen aufzubürden, noch lediglich in andere Bereiche zu verschieben, ist die Entwicklung übergreifender Leitbilder, Konzepte und Instrumente unerlässlich, um ganzheitlich und nachhaltig Gesundheits- und Umweltsysteme fortzuentwickeln.

IfEUS-Flyer

LEITUNG DES INSTITUTS

Das Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) geht inter- und transdisziplinär geprägten rechtswissenschaftlichen Fragestellungen in Projekt- und Forschungsarbeiten ganzheitlich nach. Das Institut wird durch die geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Sabine Schlacke geleitet.

Sabine Schlacke

Öffentliches Recht, Verwaltungs- und Umweltrecht

Univ.-Prof., Dr. jur.habil.

Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
sabine.schlackeuni-greifswaldde

Publikations- und Vortragsverzeichnis (Stand: Juli 2024)

Weitere Informationen:
Prof. Dr. Sabine Schlacke


AUFGABEN UND SCHWERPUNKTE DES IfEUS

Die epochale Gestaltungsaufgabe der Transformation des Energie-, Wirtschafts-, Gesundheits- und Gesellschaftssystems hin zu einem klimaneutralen und nachhaltigen System, bei der die Erkenntnisse verschiedenster Disziplinen einzubeziehen sind, bedarf der rechtswissenschaftlichen Begleitung. 

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WISSENSCHAFTLICHE POLITIKBERATUNG UND PROJEKTE

​​​​​​​VERANSTALTUNGEN

Durch verschiedene Veranstaltungsformate ist das Institut intensiv im Transfer zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis tätig. Zu den Veranstaltungen des IfEUS gelangen Sie hier.

7. Greifswalder Gespräch

Wählen Sie Ihre gewünschte Teilnahmeform, um zum entsprechenden Anmeldeformular zu gelangen:


AKTUELLES

Ankündigung: 7. Greifswalder Gespräch „Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung: Herausforderungen für Raumordnung und Bauleitplanung“

Hybridveranstaltung am 22.10.2024, 16:30-19.45 Uhr, Neues Audimax, Hörsaal 3 Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6 17489 Greifswald

iStock.com/narvikk-1411847923

Jüngste Rechtsentwicklungen fordern das deutsche Planungsrecht heraus: Nach der Änderung der EE-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. „RED III“) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, sog. Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen EE-Vorhaben durch ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren privilegiert werden. Zudem soll eine Mehrfachnutzung von Flächen – etwa für Wind- und Solaranlagen – zwecks Schonung der Umwelt gefördert werden. In Deutschland sind Änderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, Baugesetzbuchs, Raumordnungs- und Bundes-Immissionsschutzgesetzes geplant. Rechtswissenschaftliche Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit der Windenergieflächenbedarfsplanung und des Unionsrechts sind aufgeworfen; zu diskutieren sind ferner die zukünftigen Herausforderungen für die Planungspraxis.

Themen und Programm

- Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – Eva-Maria Thierjung

- Aktueller Stand der Umsetzung der RED III durch das WindBG, BauGB und ROG – MinDirig Dr. Jörg Wagner

- Unionsrechtskonformität, Kohärenz und Praxistauglichkeit der Umsetzung der RED III – Prof. Dr. Andrea Edenharter

Das vollständige Programm finden Sie hier (PDF).

Anmeldung

Anmeldungen sind bis zum 16.10.2024 über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeus@uni-greifswald.de erbeten.

Kontakt

Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)

Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 2100

ifeus@uni-greifswald.de

www.uni-greifswald.de/ifeus

 

Organisatorin

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Umwelt-, Energie- und Seerecht (IfEUS), Universität Greifswald

Veranstaltungsort

Neues Audimax, Hörsaal 3

Campus Loefflerstraße, Ernst-Lohmeyer-Platz 6

17489 Greifswald

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in - Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht 24/Op21

25.07.2024 | Wissenschaftliches Personal, Promotionsstelle | Frist: 31.08.2024

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs­ und Umweltrecht der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ab 01.10.2024 befristet bis zum 31.08.2026 eine Stelle als teilzeitbeschäftigte*r (50 v. H.)

wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

 

zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft.

Die ausgewählte Person wird als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in für Prof. Dr. Sabine Schlacke im Verbundprojekt „ARIADNE2: Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende“ tätig. ARIADNE gehört zu den vom BMBF-geförderten Kopernikus-Projekten und ist damit Teil einer der größten deutschen Forschungsinitiativen zum Thema Energiewende. Im Rahmen des interdisziplinären ARIADNE-Projekts werden Politikinstrumente, mit denen das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele gewährleistet werden soll, identifiziert, analysiert und bewertet. Durch die Erarbeitung von Handlungsoptionen und ihre gezielte Kommunikation mit Entscheidungsträger*innen und Stakeholdern sollen informierte, wissenschaftsbasierte Entscheidungen zugunsten der Energiewende in Deutschland erwirkt werden. Hierfür werden wissenschaftliche Publikationen und Vorträge erarbeitet sowie Diskussions- und Dialogforen geschaffen und aktiv mitgestaltet; begleitet von gezielter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Arbeitsaufgaben:

  • Bearbeitung des wissenschaftlichen Projektes
  • Unterstützung der Lehrstuhlinhaberin bei der Arbeit im Projekt „ARIADNE2“

Die Möglichkeit zur Promotion am Lehrstuhl besteht. Das wissenschaftliche Projekt kann auch das Promotionsprojekt sein.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossene Erste Juristische Prüfung (mindestens mit „Befriedigend“)
  • Qualifikationen im Öffentlichen Recht, insbesondere Energie- und/oder Umweltrecht

Erwünscht:

  • Gute Englischkenntnisse (vergleichbar C1-Niveau); bei fehlender Qualifikation wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig berufsbegleitend fortzubilden
  • Sicherer Umgang mit Officeanwendungen wie Word, Outlook und PowerPoint-Präsentationen

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.

Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 24/Op21 bis zum 31.08.2024 zu richten an:

Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs­ und Umweltrecht
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald

E-Mail:jana.priessuni-greifswaldde  (Sekretariat)

 

Stellenausschreibung als PDF

Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) stellt Expertise zu mittel- und langfristig nachhaltiger Klimapolitik bereit

Die neue FONA-Maßnahmenseite zur Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) wurde veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu einer Kurzbeschreibung des Verbundvorhabens der WPKS.

7. Environmental Moot Court European Law (EMCEL) 2024 - von Münster und Greifswald nach Brüssel

Vorstellung der Ergebnisse vor der Europäischen Kommission, Brüssel

Drei Münsteraner und acht Greifswalder Studierende reisten im Juni 2024 anlässlich des siebten European Moot Court Environmental Law (EMCEL) zusammen mit anderen Teams aus den Niederlanden und aus Irland nach Brüssel zur Europäischen Kommission.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in dessen Rahmen Studierende die Rollen von Vertretern von Unternehmen, Verbänden, NGOs, Individualbetroffenen oder auch Staatsorganen einnehmen und mit hauptamtlichen Richtern einen Fall verhandeln. Der European Moot Court Environmental Law befasst sich thematisch mit umweltrechtlichen Fragen, die unionsrechtliche Bezüge aufweisen. Die Besonderheit des EMCEL besteht darin, dass es sich nicht um einen kompetitiven, sondern komparativen Moot Court handelt.

Nachdem zunächst eine nationale Gerichtsverhandlung stattfindet, die einer intensiven Vorbereitung bedarf einschließlich des Verfassens einer Klageschrift oder -erwiderung, präsentieren die unterschiedlichen mitgliedstaatlichen Teams in einem rechtsvergleichenden Austausch ihre Ergebnisse und arbeiten inhaltliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Einordnung der umweltrechtlichen Rechtsprobleme heraus. Auch wenn die Teams auf der Grundlage derselben europäischen Rechtsvorschriften arbeiten, so ergeben sich hierbei durch die verschiedenen Rechtsordnungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene immer wieder interessante Unterschiede in der Falllösung. Abschließend werden die Erkenntnisse der jeweiligen Teams Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der diesjährige Fall hatte die sog. Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinien der EU zum Gegenstand. Die Nitratrichtlinie schützt Grundwasser, Flüsse, Seen und Meere vor Verunreinigung durch Nitrat und legt u.a. Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln fest. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Länder dazu, Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit zu erstellen, in denen Maßnahmen dargelegt werden, mit denen bis zu Jahr 2027 eine unionsrechtlich festgelegte Wasserqualität, bspw. auch hinsichtlich des Nitratgehalts im Grundwasser, erreicht wird. Problemschwerpunkt war die zunehmende Wasserverschmutzung in Deutschland und die Frage, ob man den Bund oder auch die Länder dazu verpflichten kann, ergänzende Maßnahmen im Rahmen eines deutschlandweit geltenden Aktionsprogramms oder eines Maßnahmenprogramms zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken und die europäischen Zielsetzungen einzuhalten.

Bei der nationalen Verhandlung, die von Frau Prof. Dr. Schlacke, Herrn Prof. Dr. Sauthoff (Präsident a.D. OVG Greifswald) und Frau Prof. Dr. Grotefels geleitet wurde, stellten die insgesamt 13 teilnehmenden Studierenden, die den Fall aus Sicht der verschiedenen Kläger und Beklagten vorbereitet hatten, ihre Schriftsätze vor und diskutierten gemeinsam über die umstrittenen Rechtsfragen. Die Studierenden Sara Walter und Nick Rödling präsentierten den vom Gericht gefassten Beschluss sodann den anderen Teams in einer Online-Veranstaltung und beantworteten deren Rückfragen.

Mit den daraus gewonnenen Einblicken reiste das Team um Sara Walter und Jonas Wollschläger, die den Vortrag des deutschen Teams übernahmen, nach Brüssel und traf sich mit den Teams aus Dublin und Utrecht in der rechtlichen Abteilung der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Nachdem die Teams ihre Beschlüsse und die Ergebnisse des Rechtsvergleichs den Vertretern der Europäischen Kommission präsentiert hatten, wurde gemeinsam unter der Leitung von Nicola Notaro, Referatsleiter der Abteilung für Einhaltung der Umweltvorschriften, diskutiert. Anschließend stellten die Vertreter der Europäischen Kommission die Generaldirektion vor und gaben spannende Einblicke in die Arbeitsweisen und den Aufbau ihrer Abteilung.

Nach dem Ende der Veranstaltung wurde gemeinsam das Europäische Parlament besichtigt und die Stadt Brüssel erkundet. Zum Abschluss bot ein gemeinsames Abendessen die Möglichkeit zum internationalen Austausch in entspannter Atmosphäre. Durch den Moot Court ergibt sich für die Studierenden die Gelegenheit ihre argumentativen und rhetorischen Fertigkeiten zu verbessern sowie sich über die deutschen Grenzen hinweg vertieft mit interessanten umwelt- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen und sich mit Studierenden aus ganz Europa zu vernetzen.

RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER WIEDERVERNÄSSUNG VON MOOREN - unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Intakte Landökosysteme wie Moore, Auen und Wälder sind wahre Klimaschützer! Ihre Vegetation und die Böden sind wertvolle Kohlenstoffspeicher und -senken. Ihre zügige Restaurierung scheitert aber oft an rechtlichen Hürden. Das neue Gutachten „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren“ in der GMC-Schriftenreihe liefert dazu eine umfangreiche Analyse und zeigt mögliche Lösungsansätze für die Umsetzung von Moorklimaschutz auf.

Dieser ist ganz im Sinne des Aktionsprogrammes natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, diese gefährdeten Ökosysteme zu schützen und zu stärken sowie rechtliche Hindernisse, die dem Schutz dieser wertvollen Gebiete im Wege stehen, zu verstehen und zu beseitigen. Beim Moorklimaschutz bilden Flächenverfügbarkeit, Planung und Genehmigung derzeit wesentliche Hürden für Wiedervernässung und Paludikulturvorhaben. Die Umsetzung ließe sich an vielen Stellen beschleunigen und erleichtern.

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Michael Sauthoff stellten am 26.06.2024 in Berlin das Rechtsgutachten auf dem „Fachforum: Natürlichen Klimaschutz beschleunigen - Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern“, das gemeinsam mit der DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt organisiert wurde, vor. Es wurde im Projekt „MoKKa - Moorklimaschutz durch Kapazitätsaufbau“, in dem Michael Succow Stiftung, Universität Greifswald und die Ostseestiftung zusammenarbeiten, erstellt.

Das Gutachten ist hier abrufbar.

Prof. Dr. Sabine Schlacke im Interview über den EU Green Deal bei WDR 5 Quarks - Wissenschaft und mehr

Die komplette Sendung zum Thema "Umweltpolitik - Zucker und Gehirn - Schwangerschaftsabbruch" kann hier abgerufen werden.

Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald studieren:

Prof. Dr. Sabine Schlacke im Podcast "Europa nimmt auf ..."

Prof. Dr. Sabine Schlacke hat ein Interview für die dritte Folge der Podcastreihe “Europa nimmt auf …” gegeben. Thematisch steht die Klimakrise im Mittelpunkt. Der Podcast nimmt Bemühungen der EU gegen den Klimawandel und was sie noch bewirken will in den Blick. Der Fokus liegt dabei besonders darauf, wie sich das auf die Lebensrealität von Jugendlichen auswirkt. 

Sie können die Podcast-Folge hier auf Spotify abrufen.

Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch

Nur wenn gesunde Ökosysteme nachhaltig überlebenswichtige Leistungen erbringen, kann auch der Mensch gesund leben. Dies setzt den erfolgreichen Schutz von Klima und Biodiversität voraus. Für Biodiversität bietet das Kunming-Montreal Globale Rahmenabkommen (GBF) zusammen mit dem neuen UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See ein einmaliges Gelegenheitsfenster. Dies sind die Kernaussagen des Politikpapiers „Biodiversität: Jetzt dringend handeln für Natur und Mensch“, das der WBGU an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Frau von Messling, Abteilungsleiterin im Bundesministerin für Bildung und Forschung übergeben hat. Der WBGU empfiehlt das Leitbild eines multifunktionalen Flächenmosaiks: Schutz und Nutzung werden so zusammengedacht, dass Mehrgewinne für Natur und Mensch entstehen. Deutschland sollte international entschlossen vorangehen und Prozesse zur Umsetzung beider Abkommen aufsetzen, Dialogforen und Vorreiterkoalitionen initiieren sowie eine Bildungs- und Kommunikationsoffensive für die biologische Vielfalt starten. Biodiversitätsförderung sollte nicht allein aus Steuergeldern finanziert werden, sondern Private einbeziehen, etwa über die Umwidmung umweltschädlicher Subventionen und durch klare Berichterstattung und Taxonomie. Die Kosten des Nichthandelns sollten verstanden werden. 

Zum Politikpapier geht es hier

Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?

Prof. Dr. Sabine Schlacke zu Gast im SWR Kultur Forum am 19.4.2024

Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke war am 19.4.2024 zu Gast im SWR Kulturforum. Dabei diskutierte sie mit Moritz Vogt (Klimaentscheid Bayreuth) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klimaklage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und andere vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20) über das Thema "Weltrettung per Gerichtsbeschluss – Was bringen Klimaklagen?".  Der EGMR bejahte eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK. Die Sendung wurde von Marion Theis moderiert.

Dabei wurden folgenden Fragen diskutiert: Und jetzt? Folgt eine Klagewelle auch in anderen europäischen Staaten? Wie kommen die Klägerinnen zu ihrem Recht? Zwingt die Justiz die Politik zu mehr Klimaschutz? Und darf sie das, in einer Demokratie?

Sie finden die Sendung online zum Nachhören oder Downloaden bei den üblichen Streaming-Portalen wie Spotify oder unter diesen Links: 

SWR Kultur Forum Podcast: https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen-forum-2024-04-19-100.html

ARD-Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/episode/forum/weltrettung-per-gerichtsbeschluss-was-bringen-klimaklagen/swr-kultur/13327649/

 

Stellungnahme von Prof. Dr. Sabine Schlacke zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 22. Februar 2024 zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)

- Drucksache 8/3387

Prof. Dr. Sabine Schlacke hat im Wirtschaftsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern in seiner 60. Sitzung am 22. Februar 2024 eine Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)" abgegeben. Neben Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an aktuelle Änderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes zielt der vorgelegte Gesetzentwurf darauf ab, die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umzusetzen. Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden. Die Folien zur mündllichen Anhörung können hier abgerufen werden. Weitere Informationen und Stellungnahmen finden Sie auf er Website des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. 

FÖRDERVEREIN ENERGIE-, UMWELT- UND SEERECHT e.V.

2. Tätigkeitsbericht Institut für Ernergie-, Umwelt- und Seerecht

Das IfEUS hat in seinem zweiten Tätigkeitsbricht alle Tätigkeiten und Aktivitäten für den Zeitraum 04/2023-03/2024 zusammengeführt. 

Hier gelangen Sie zum Tätigkeitsbericht.

Werden Sie Teil des Fördervereins Energie-, Umwelt- und Seerecht e.V.

Das IfEUS wird als unabhängige Forschungseinrichtung von dem Förderverein Energie-, Umwelt- und Seerecht e.V. in Forschung und Lehre finanziell und ideell unterstützt.

Hier gelangen Sie zur Beitrittserklärung.

Satzung des Fördervereins Energie-, Umwelt- und Seerecht e.V.

Hier gelangen Sie zur Satzung des Fördervereins Energie-, Umwelt- und Seerecht e.V.

NEUERSCHEINUNGEN

Umweltrecht - 9. Auflage 2023

Sabine Schlacke

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Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Textsammlung
Herausgegeben von VizePräs’inStGH Prof. Dr. Sabine Schlacke, PräsVG Dr. Joachim Kronisch und AbtDir Dr. Christian Boden
25. Auflage 2023

Die Sammlung ist zu den juristischen Staatsexamina zugelassen.

Hier gelangen zu den Bestellinformationen. Hier gelangen Sie zum Flyer.

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Studienbuch


Herausgegeben von Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Prof. Dr. Jörn Lüdemann Nomos,  5. Auflage 2023, 360 Seiten, broschiert


In der Neuauflage wird auch wieder das Umweltrecht behandelt, ebenso die sonstigen, zum neuen Greifswalder Schwerpunkt Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht gehörenden Rechtsgebiete.

Hier gelangen zu den Bestellinformationen.

Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Handkommentar


Herausgegeben von Prof. Dr. Claus Dieter Classen, PräsOVG a.D. Prof. Dr. Michael Sauthoff Nomos, 3. Auflage 2023, 820 Seiten, gebunden


Der Verfassungskommentar von Classen/Sauthoff ist die „maßgebliche Grundlage für alle weitere Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern“ und unabdingbar für eine verlässliche Interpretation des Landesverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommerns.
 

Hier gelangen zu den Bestellinformationen.

Implementing the EU Climate Law via the ‘Fit for 55’ package

Schlacke, Sabine/Wentzien, Helen/Thierjung, Eva-Maria/Köster, Miriam, Implementing the EU Climate Law via the ‘Fit for 55’ package, Oxford Open Energy 2022, Volume 1, 1-13

Oxford Open Energy

Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht

Sabine Schlacke, Dominik Römling, Daniel Schnittker

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