Um das Sozialpraktikum erfolgreich zu absolvieren, nehmen Sie zunächst an der vorbereitenden Einführungsvorlesung teil (drei Termine, i. d. R. im ersten Semester). Im Anschluss erfolgt die eigentliche Durchführung des Sozialpraktikums an einer selbstgewählten Praktikumsinstitution.
Das ePortfolio, welches Sie bei der Strukturierung und Auswertung Ihres Praktikums unterstützen soll, bearbeiten Sie teilweise bereits parallel zu Ihrer Praktikumstätigkeit. Zur Auswertung des Sozialpraktikums nehmen Sie nachfolgend an einem Reflexionsseminar (Block-Termin in kleinen Gruppen) teil. Bedingung hierfür ist das fristgerechte Einreichen Ihres ePortfolios (ab Sommersemster 2024 vorrübergehend wieder per PDF).

Hinweis: Dieser Ablauf ist nicht variabel, die einzelnen Elemente sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu absolvieren und es besteht Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Praktikums.

Details zu den einzelnen Phasen des Sozialpraktikums finden Sie im folgenden Drop-Down-Menü:

Einführungsvorlesung

Die Einführung in das Sozialpraktikum erfolgt im Rahmen einer Lehrveranstaltung im Wintersemester, welche an den ersten drei Montagen des Semesters stattfindet (alle drei Termine müssen besucht werden, um das Sozialpraktikum absolvieren zu können!). Die Anmeldung erfolgt über das HIS/LSF. Bitte tragen Sie sich dort verbindlich ein.

Die Veranstaltung beinhaltet folgende Kernthemen:

  • organisatorischer Ablauf der Praxisphasen (Belege, Durchführungshinweise etc.)
  • inhaltliche Vorbereitung mittels Transfer von theoretischem Wissen aus den Lehrveranstaltungen des ersten Moduls auf die Berufspraxis
  • Vorstellung der Schulsozialarbeit als ein möglicher Praktikumsort
  • Kernaspekte des wissenschaftlichen Arbeitens, Datenschutz
Praktikumseinrichtungen

Die Einsatzstelle für Ihr dreiwöchiges Praktikum wählen Sie selbständig aus. Das Sozialpraktikum kann an außerschulischen Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. der Jugendhilfe oder der Freizeit- und Ferienbetreuung) sowie im außerunterrichtlichen Bereich an Schulen (bspw. Schulsozialarbeit) durchgeführt werden. Wählen Sie Ihre Praktikumseinrichtung bewusst aus.

Als hilfreiche Kriterien für die Auswahl können Sie folgendes beachten:
In dieser Praktikumseinrichtung...

  • ... kann ich Fragen an die Arbeit mit Jugendlichen und Kindern untersuchen, welche mich besonders interessieren.
  • ... finde ich kompetente Ansprechpartner*innen.
  • ... kann ich professionelles pädagogisches Handeln beobachten.

Eine kleine, beispielhafte Auswahl möglicher Praktikumseinrichtungen finden Sie auf der Seite Sozialpraktikum - Inspiration und Ideen.

    Durchführen des Sozialpraktikums
    • Das Sozialpraktikum wird im Block absolviert. Das heißt, Sie verbringen mindestens 3 Wochen am Stück in Ihrer Praktikumseinrichtung. Währenddessen sammeln Sie insgesamt mindestens 60 Kontaktstunden. Beide Mindestanforderungen bestehen unabhängig voneinander und verringern sich nicht, wenn mehr als 60 Kontaktstunden oder mehr als drei Wochen absolviert werden
    • Praktika im Ausland sind in Absprache mit den jeweiligen Praktikumsverantwortlichen und im Einklang mit den Studien- und Prüfungsordnungen möglich.
    Einreichen des ePortfolios

    FRIST:
    Ab dem Wintersemester 2024/2025 gibt es zentrale Abgabetermine für das Portfolio zum Sozialpraktikum. Haben Sie Ihr Praktikum im Sommersemester absolviert, so ist Ihr Abgabetermin der 30.11. Wenn Sie Ihr Praktikum im Wintersemester durchgeführt haben, so geben Sie Ihr Portfolio spätestens am 31.05. ab.

    FORM & ORT:

    PDF: Benennen Sie die PDF-Datei Ihres Portfolios nach folgendem Muster:
    WiSe/SoSeJAHR[des Reflexionsseminars]_Name-Vorname(n)_Portfolio-SZP, Bsp.: SoSe2024_Erika-Musterfrau_Portfolio-SZP.pdf
    und senden Sie diese fristgemäß (s. o.) an die Praxiskoordination.

    Ein ausführliches Dokument mit Hinweisen auf die inhaltliche Gestaltung des Portfolis finden Sie bei den Formularen & Dokumenten.

    UNTERSTÜTZUNG:

    • Die jeweilige Anleitung mit Hinweisen auf die inhaltliche Gestaltung des Portfolios finden Sie bei den Formularen & Dokumenten.

     

    Reflexionsveranstaltung

    Um das Sozialpraktikum auch mündlich auszuwerten, besuchen Sie abschließend eine Gruppen-Reflexionsveranstaltung. Diese findet i. d. R als Block-Veranstaltung in kleinen Gruppen statt. Die Anmeldung für eine Gruppe erfolgt verbindlich  über das HIS/LSF. Spätere Gruppenwechsel sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
    Bitte denken Sie daran, Ihren Sammebeleg mitzubringen, sodass Ihnen die Reflexionsveranstaltung bestätigt werden kann!
     

    Fragen und Antworten

    Fragen und Antworten

    Ich habe bereits eine Einrichtung für mein Sozialpraktikum im Auge. Ist sie als Praktikumsstelle für das Sozialpraktikum geeignet?
    AW: Mögliche EInsatzstellen werden in der Einführungsveranstaltung besprochen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen sich dafür bitte mit der*dem SZPraktikumsbeauftragten in Verbindung.

    Ich beginne demnächst mein Sozialpraktikum und benötige daher einen Praktikumsvertrag der Universität Greifswald, wo kann ich diesen bekommen?
    AW: Da Sie in den betrieblichen Ablauf in der praktikumsgebenden Einrichtung eingegliedert werden, besteht das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen und der Einrichtung. Die Universität schließt keine Praktikumsverträge und spricht auch keine Empfehlung inform von Musterverträgen aus. Diesen Vertrag müssten Sie demnach von Ihrer Einrichtung erhalten.

    Wie funktioniert das mit der Unfallversicherung?
    AW: Generell sind Sie für Ihre Studium als immatrikulierte Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)  gesetzlich unfallversichert (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Im Praktikum gilt, dass Sie über diejenige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mitversichert sind, bei der Ihre Einrichtung Mitglied ist, denn Sie „gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert “.

    Wie sollen wir uns das Praktikum bestätigen lassen?
    AW: Auf dem Sammelbeleg, den Sie in der Einführungsveranstaltung erhalten haben, gibt es auch ein Feld, in dem die Einrichtung Ihnen mit Stempel und Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Praktikums bestätigt.

    Ich habe vor dem Studium ein FSJ absolviert. Kann ich mir dies als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Ja. Sofern das FSJ in den 2 Jahren vor Beginn des Lehramtsstudiums absolviert wurde und die Tätigkeiten im sozialpädagogischen/ erzieherischen Bereich lagen, kann es als Sozialpraktikum anerkannt werden. Den Antrag dafür richten Sie bitte zusammen mit Unterlagen, die Ihre tatsächliche Tätigkeit belegen (wie bspw. ein Arbeitszeugnis), an die*den SZPraktikumsbeauftragte*n.

    Kann ich mir meine Arbeit als Nachhilfelehrkraft  als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Diese Möglichkeit gibt es ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr.

    Kann ich mir die Tätigkeit als externe Vertretungslehrkraft im Förderprogramm des MBWK als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Diese Möglichkeit gibt es ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr.

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Sozialpraktikum habe?
    AW: Wenden Sie sich gern an: Praxiskoordination RegS/Gym oder Sozialpraktikumsbeauftragte*r