Open-Access-Monografien

1. Open-Access-Monografien aus DFG-Projekten

Für Open-Access-Monografien, die aus DFG-geförderten Projekten entstehen, gibt es eine Förderung von jeweils 5.000 Euro. Bitte reichen Sie die Rechnung über das Antragsformular ein.

1.1. DFG-Förderbedingungen
  • nachweislich aus einem DFG-Projekt hervorgegangen
  • Autor*in ist Mitglied der Universität Greifswald
  • Gefördert werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände, die sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind.
  • Förderung bis zu 5.000 EUR pro Titel (inkl. MwSt)
  • ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren
  • CC-Lizenz, CC-BY oder CC-BY-SA empfohlen, auch CC-BY-ND ist möglich
  • Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
  • Die Zugehörigkeit des*der Autor*in zur Universität Greifswald muss in der Publikation ersichtlich sein.
  • Die geförderte Publikation wird zusätzlich in dem Repositorium der Universität Greifswald abgelegt.
  • Die durch den Verlag in Rechnung gestellten Open-Access-Publikationsgebühren müssen auf einer für die Universität transparenten, nachvollziehbaren Kalkulation basieren.
  • Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Kosten, eine Förderung von Druckkosten ist nicht möglich.

2. Open-Access-Monografien (ohne DFG-Förderung)

Die Universität Greifswald stellt Ihren Angehörigen zusätzlich Fördermittel zur Finanzierung von Open-Access-Monografien und -Sammelbänden zur Verfügung. Hier sind für 2024 15.000 Euro eingestellt.

2.1. Förderbedingungen
  • Die geplante Monografie ist nicht aus einem DFG-geförderten Projekt entstanden (s. oben).
  • Antragssteller*in ist Mitglied der Universität Greifswald.
  • Gefördert werden ausschließlich Arbeiten, die im Kontext der Universität Greifswald entstanden sind.
  • Bei Sammelbänden gilt: Sammelbände müssen unter der Herausgeberschaft von Mitgliedern der Universität Greifswald entstanden sein.
  • Die Publikation einer Dissertation wird gefördert, wenn es sich bei der Gesamtnote um eine der beiden im Fach gängigen Bestnoten handelt. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Note beizufügen.
  • Gefördert werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände, die sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind.
  • Zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung wird ein Peer-review- bzw. Begutachtungsverfahren eingesetzt, das den fachüblichen Standards entspricht.
  • Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholary Publishers Association (OASPA) sein.
  • Förderhöchstgrenze: Monografien: 5.000 € (inkl. MwSt.), Beiträge in Sammelbänden: 2.000 € (inkl. MwSt.); kann anteilig erfolgen
  • Die Publikationsgebühr kann nicht aus Drittmitteln getragen werden.
  • Die durch den Verlag in Rechnung gestellten Open-Access-Publikationsgebühren müssen auf einer für die Universität transparenten, nachvollziehbaren Kalkulation basieren.
  • Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Kosten, eine Förderung von Druckkosten ist nicht möglich.
  • Alternative Open-Access-Publikationsmodelle (anstatt Book Processing Charges) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei der Förderung bevorzugt.
  • Die Zugehörigkeit des*der Autor*in zur Universität Greifswald muss in der Publikation ersichtlich sein.
  • Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.
  • Bei Übernahme der Kosten muss ein Hinweis auf diese Förderung in der Monografie erfolgen.
    • Formulierungsbeispiel deutsch: "Die Open-Access-Publikation wurde durch die Universität Greifswald gefördert."
    • Formulierungsbeispiel englisch: "We acknowledge support for the open access publication from the University of Greifswald."
  • Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY).
  • Die geförderte Publikation wird zusätzlich in dem Repositorium der Universität Greifswald abgelegt.
2.2. Einzureichende Dokumente

Jedem Antrag beizufügen:

  • Transparente Aufstellung der Kosten, in dem die OA-Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind
  • Eine Zusammenfassung oder ein Exposé der Publikation (i.d.R. 1 – 2 Seiten)

Zusätzlich bei Dissertationen:

  • Ein Nachweis über die Gesamtnote

Zusätzlich bei Sammelbänden:

  • Eine Übersicht der Beiträge sowie Hinweise über den Publikationskontext und die Auswahl der Beiträge
2.3. Hinweise zur Antragsstellung

Eine Antragsstellung kann erfolgen, sobald Sie Verhandlungen mit dem Verlag aufgenommen haben.

Die Entscheidung über eine Förderung trifft die UB zusammen mit der OA-Steuerungsgruppe der Universität Greifswald auf Grundlage der Förderkriterien in Reihenfolge des Eingangs. Wissenschaftler*innen in den Qualifikationsstufen, besonderes Engagement an der Fakultät und alternative OA-Publikationsmodelle (anstatt BPC) werden dabei bevorzugt.

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Antwort.

Antragsformular

2.4. Rechnungsvorgaben

Bitte geben Sie beim Verlag folgende Rechnungsadresse an:

Universität Greifswald
Bibliothek
Open Access Team
17487 Greifswald

Bei Auslandsrechnungen muss zusätzlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT) der Universität Greifswald (VAT: DE 137 584 813) sowie die VAT-Nr. des Verlags angegeben werden. Der Rechnungsbetrag muss dann als Nettobetrag ausgewiesen sein.

2.5. Geförderte Bücher

Eine Übersicht über geförderte Bücher bzw. Buchkapitel erhalten Sie hier.

Die Förderkriterien für den Monografienfonds sind dynamisch und werden regelmäßig erweitert und angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen schnell und angemessen reagieren zu können. Es gelten die Förderkriterien am Tag der Antragstellung.

[Stand: 26.08.2024]

Beratung
Open Access Team der Universitätsbibliothek Greifswald

Sprechstunde:
Montag bis Freitag: 9-11 Uhr
Telefon +49 3834 420 1531
openaccessuni-greifswaldde