Hallenordnung für die Nutzung der kommunalen Sportstätten

  1. Ohne den verantwortlichen Übungsleiter/Beauftragten ist das Betreten der Sporthalle nicht gestattet. Der Verantwortliche darf die Halle erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung etc. überzeugt und die Eintragung im Hallenbuch vorgenommen hat.
  2. Das Umkleiden sowie Ablegen von Straßenbekleidung sind nur in den Umkleideräumen gestattet
  3. Die Nutzung der Sporthalle ist nur mit Sport-/Turnschuhen mit abriebfester Sohle erlaubt.
  4. Die Anwendung von Haftmitteln und Haftharzen ist verboten. Kreide, Magnesia und ähnliche Stoffe sind in einem Kasten aufzubewahren.
  5. Alkoholische Getränke dürfen in der Sporthalle und den dazugehörenden Räumen nicht verzehrt werden. Bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern ist der Verzehr nur im Kantinenbereich erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen gelten Sonderregelungen.
  6. Das Mitbringen von illegalen Drogen, Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Reizgas und Spraydosen ist verboten.
  7. Um den Hallenfußboden zu schonen, sind alle Geräte zu tragen. Sprungbretter, Barren u. ä. sind nur mit entsprechenden Fahrvorrichtungen zu befördern.
  8. Bei Benutzung der Wasch- und Duschanlagen ist der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken.
  9. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Durch Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich an die Sportstättenverwaltung (sportstaetten@greifswald.de) zu melden.
  10. Nach Verlassen der Sporthalle hat der Benutzer dafür zu sorgen, dass Fenster geschlossen sind, Duschanlagen abgestellt sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist. Die Nutzungszeiten sind zwingend einzuhalten.
  11. Hausrecht: In der Halle übt der Hallenwart als Beauftragter des Immobilienverwaltungsamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus.
  12. Der Aufenthalt von Tieren in der Sporthalle ist nicht gestattet.
  13. Das Rauchen im Gebäude ist untersagt.
  14. Nutzer und Besucher der Sporthalle, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder die Ordnung in der Sporthalle stören, kann das Immobilienverwaltungsamt Greifswald zeitweise oder dauernd von der Nutzung der Sporthalle ausschließen.