Studiengang Rechtswissenschaften

Studiengang Rechtswissenschaften

Das Studium hat den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.

Der „Abgasskandal“ und seine juristische Aufarbeitung

Veranstaltungsreihe GreifPRAXIS

Zu viel Europarecht? Zu viel Verwaltungsrecht? Zu viel Verfassungsrecht?

Greifswalder Rechtsvorträge SoSe 2025

Klimaschutz in Zeiten des Wandels – Welche Rolle spielt das Recht?

Ringvorlesung

Musterstudienplan

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Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes

Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V)